Mehr Unterstützung für Familien mit dem “Starke-Familien-Gesetz”

Wenn Sie im Sommer die Nachrichten verfolgt haben, dann ist Ihnen vielleicht das neue “Starke Familien Gesetz” aufgefallen, welches am 01. Juli 2019 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist die stärkere Unterstützung von Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen. So soll sich in Deutschland niemand mehr Gedanken machen müssen, ob er es sich leisten kann, sein Kind im Sportverein anzumelden oder ob das Einkommen für eine Klassenfahrt sowie für vermeintliche Kleinigkeiten wie Stifte oder Hefte reicht. Doch ist das Gesetz stark genug, um dieses Ziel zu erreichen?

Fakt ist, dass in Deutschland nach Schätzungen des Kinderschutzbundes etwa 4,4 Millionen Kinder von Armut betroffen sind. Seit 2016 haben Eltern bereits die Möglichkeit, Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, doch bisher tun das weniger als 15 Prozent der Berechtigten. Grund hierfür sind einerseits mangelnde Kenntnisse über die Ansprüche und andererseits bürokratische Hürden bei der Antragstellung.

Aus diesem Grund haben Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil das Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des neuen Starke-Familien-Gesetzes in vielen Punkten überarbeitet, so dass auch bürokratische Vorgänge vereinfacht werden sollen. Und das sind die Neuerungen:

Kinder bis zum 25. Lebensjahr erhalten mehr Unterstützung beim Schulbedarf (Hefte, Bücher, Stifte, etc.), zu Beginn des Schuljahres werden den Eltern 100 Euro und zum zweiten Halbjahr im kommenden Februar noch einmal 50 Euro ausgezahlt. Bisher lag die Förderung bei 100 Euro pro Schuljahr.
Finanzielle Förderung von Mittagessen, Klassenfahrten oder Ausflügen in der Schule und im Kindergarten: Bisher mussten Eltern hier einen Eigenanteil zahlen. Dieser fällt ab sofort komplett weg.
Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr: Bisher mussten Eltern auch hierfür einen Eigenanteil zahlen, da die Tickets ja auch für Fahrten außerhalb der Schule nutzbar sind. Durch das neue Gesetz fällt dieser Eigenanteil ebenfalls weg und es gibt eine Bezuschussung von Nachhilfe bevor die Versetzung gefährdet ist. Bislang konnte man einen Zuschuss erst beantragen, wenn schlechte Noten auftraten, diese Einschränkung entfällt ab sofort.
Vereinfachungen in der Bürokratie: Da der Eigenanteil für die Kosten für das Mittagessen sowie für Klassenfahrten oder Ausflüge wegfällt, rechnet die Einrichtung oder Schule diese ab sofort direkt mit dem Jobcenter oder dem Sozialamt ab, so dass hier für Sie als Eltern keine weiteren Anträge nötig sind.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Mit Inkrafttreten des Gesetzes erhalten Kinder und Jugendliche ab sofort 15 Euro an Stelle der bisherigen 10 Euro pro Monat als Pauschale.

Anspruchsberechtigt sind Familien, die soziale Leistungen nach dem SGB II oder Wohngeld beziehen. Wenn Sie unsicher sind, dann informieren Sie sich direkt bei Ihrem Ansprechpartner beim Jobcenter. Auch, wenn die Bürokratie vereinfacht werden soll, müssen Sie nach wie vor rechtzeitig die Anträge stellen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Außerhalb des Bildungs- und Teilhabepaketes gibt es noch weitere Entlastungen für Eltern mit kleinem und mittlerem Einkommen. So wurde der Kinderzuschlag, der neben dem Kindergeld gezahlt wird, bereits im Juli um 15 Euro pro Monat erhöht, weitere Erhöhungen sollen folgen. Allerdings wird immer noch das Einkommen der Eltern angerechnet, wenn es höher als der eigene Bedarf ist, wobei durch das neue Gesetz nur noch 45 Prozent und nicht wie bisher 50 Prozent vom Betrag des Einkommens abgezogen werden. Auch Alleinerziehende sollen vom Gesetz profitieren, denn der Unterhalt wird ebenfalls nur noch teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Das vollständige Starke-Familien-Gesetz können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.

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