Bildungsgutschein

Oft übernimmt der Staat die Kosten für die Nachhilfe

Sie möchten Ihrem Kind Nachhilfe von professioneller Qualität bieten, die staatlich gefördert wird? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Durch das Bildungsund Teilhabepaket (BuT) unterstützt der Staat in vielen Fällen Schülerinnen und Schüler und bezahlt ihnen bestimmte Bildungsangebote! Besonders Kinder und Jugendliche aus Familien, die Hartz IV beziehen, können so von unserer qualifizierten Nachhilfe profitieren!


Erfüllen Sie eine der folgenden Bedingungen?

  • Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Kinderzuschlag (KiZ)
  • Sozialgeld (SGB II)
  • Wohngeld (WoGG)
  • AsylbwerberInnen (AsylbLG)

Wir helfen Ihnen gerne weiter: Lassen Sie sich von uns bei der Antragstellung helfen oder machen es mit der folgenden Linksammlung gleich selbst.

So geht’s Schritt für Schritt:

Bildungsgutschein beantragen

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Wählen Sie unten Ihre Stadt oder Ihren Landkreis aus.

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Laden Sie die Schulbestätigung herunter, drucken Sie sie aus und lassen diese von der entsprechenden Lehrkraft ausfüllen.

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Drucken und füllen Sie den BuT-Antrag aus. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie dabei Hilfe oder ggf. schon ein konkretes Angebot benötigen.  06155 / 8777 566

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Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Dokumente bei Ihrem Amt ein.

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Nun kommen Sie zu der Lernhilfe in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns an. Der Link zur Filiale findet sich ganz unten…

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Auswahl:

Kompetente Nachhilfelehrer

Wenden Sie sich einfach an uns

Die Lernhilfe unterstützt Eltern telefonisch, online und vor Ort zuverlässig und unbürokratisch bei der Beantragung des Bildungspakets und des Bildungsgutscheins. Wir helfen beim Ausfüllen der Formulare und nehmen gerne auch Kontakt zu den entsprechenden Ämtern und den staatlichen Schulen auf.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialgeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) beziehen oder deren Eltern das Wohngeld (WoGG) oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungsleistungen. Ebenso können Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, Anspruch auf das Bildungspaket erlangen!

Und sogar wenn Eltern keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch den Bildungsbedarf des Kindes nicht decken können, können solche Ansprüche geltend gemacht werden! Die Lernförderung steht Ihrem Kind zu, wenn es das Lernziel nicht erreichen kann oder wenn die Versetzung gefährdet ist.

Wenden Sie sich einfach an uns – telefonisch unter 06155 / 8777 566.