Bildungsgutschein
Oft übernimmt der Staat die Kosten für die Nachhilfe
Oft übernimmt der Staat die Kosten für die Nachhilfe
Sie möchten Ihrem Kind Nachhilfe von professioneller Qualität bieten, die staatlich gefördert wird? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Durch das Bildungs– und Teilhabepaket (BuT) unterstützt der Staat in vielen Fällen Schülerinnen und Schüler und bezahlt ihnen bestimmte Bildungsangebote. Einkommensschwachen Familen, welche eine der nachfolgenden Leistungen beziehen, haben einen Anspruch auf die sogenannten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihre Kinder.
So geht’s Schritt für Schritt:
Wählen Sie unten Ihre Stadt oder Ihren Landkreis aus.
Laden Sie die Schulbestätigung herunter, drucken Sie sie aus und lassen diese von der entsprechenden Lehrkraft ausfüllen.
Drucken und füllen Sie den BuT-Antrag aus. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie dabei Hilfe oder ggf. schon ein konkretes Angebot benötigen. 06155 / 8777 566
Reichen Sie die vollständig ausgefüllten Dokumente bei Ihrem Amt ein.
Nun kommen Sie zu der Lernhilfe in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns an. Der Link zur Filiale findet sich ganz unten…
Auswahl:
Die Lernhilfe unterstützt Eltern telefonisch, online und vor Ort zuverlässig und unbürokratisch bei der Beantragung des Bildungspakets und des Bildungsgutscheins. Wir helfen beim Ausfüllen der Formulare und nehmen gerne auch Kontakt zu den entsprechenden Ämtern und den staatlichen Schulen auf.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsleistungen. Ebenso können Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, Anspruch auf das Bildungspaket erlangen. Die Lernförderung steht Ihrem Kind zu, wenn es das Lernziel nicht erreichen kann oder wenn die Versetzung gefährdet ist.
Und sogar wenn Eltern keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch den Bildungsbedarf des Kindes nicht decken können, bestehen möglicherweise Ansprüche auf solche Leistungen. Dies kann beim zuständigen Jobcenter angefragt werden.
Wenden Sie sich einfach an uns – telefonisch unter 06155 / 8777 566.